Ergebnis der Geschäftstätigkeit / Finanz- und Vermögenslage

Die HT1 Funding GmbH hat den Gesamtnennbetrag 1 Milliarde € zur Schaffung einer stillen Beteiligung am Handelsgewerbe der Commerzbank AG in Form einer Stillen Gesellschafterin nach deutschem Recht begeben.

Die Gewinnbeteiligung für eine Gewinnperiode ist zwar ausgeschlossen, falls und soweit für eine solche Gewinnbeteiligungszahlung kein ausreichender ausschüttungsfähiger Gewinn in dem Geschäftsjahr der Dresdner Bank Aktiengesellschaft zur Verfügung steht oder der Buchwert der stillen Einlage aufgrund vorangegangener Bilanzverluste der Bank herabgesetzt wurde, doch ist nach gegenwärtigem Erkenntnisstand eine Verwirklichung dieses Risikos nicht zu erwarten.

Die zu erwartenden Gewinnbeteiligungszahlungen unterliegen der Kapitalertragssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag, die von der Dresdner Bank Aktiengesellschaft einzubehalten und an die deutschen Steuerbehörden abzuführen sind. Die emittierende HT1 Funding GmbH erwartet, dass sie in dem Umfang, in dem die Vorauszahlungen in Form von Einbehalten der Bank ihre tatsächliche Körperschaftssteuerschuld in Deutschland übersteigen, Anspruch auf Erstattung gegen die deutschen Steuerbehörden hat. Zur Überbrückung des Zeitraumes bis zur Steuererstattung hat die Emittentin einen Darlehensvertrag mit der Dresdner Bank Aktiengesellschaft abgeschlossen, geht aber davon aus, die Darlehensauszahlungen mit den aus Steuererstattungsansprüchen erhaltenen Geldern zurückführen zu können.

Die HT1 Funding GmbH wurde aufgrund des Gesellschaftsvertrages vom 23. Mai 2006 gegründet, um sich als Stille Gesellschafterin an dem Handelsunternehmen der Dresdner Bank Aktiengesellschaft zu beteiligen, die Beteiligung durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen zu refinanzieren und durch die Aufnahme von Darlehen die erwartete Erstattung von Kapitalertragsteuer vorzufinanzieren. Als Stiller Gesellschafterin gemäß dem Beteiligungsvertrag stehen der Emittentin Gewinnbeteiligungen zu, die sich für jedes Geschäftsjahr der Dresdner Bank Aktiengesellschaft auf der Grundlage des Einlagenennbetrages für alle Gewinnperioden, die am oder vor dem 31. Dezember 2016 enden, auf 6,932 % p.a. balaufen und für alle Gewinnperioden, die nach dem 31. Dezember 2016 enden, sich aus der Höhe des 12-Monats-EURIBOR zuzüglich einer Marge von 2,58 % p.a. ergeben.

Der erste Fälligkeitstag für Gewinnbeteiligungszahlungen aus dem Beteiligungsvertrag ist 30. Juni 2007.

Die Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006 ist im Detail dem erstellten und geprüften Jahresabschluss zu entnehmen.